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Architektur- und Sachverständigenbüro Lehmann
Inhaber: Ulrich Lehmann

Architektur- und Sachverständigenbüro Lehmann

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Energieausweis für Gebäude

www.altbausanierung-lehmann.de
Email: ulrich@altbausanierung-lehmann.de

Ulrich Lehmann
Staatlich anerkannter Sachverständiger für
den Schall-  und Wärmeschutz
Sachverständiger für Energieberatung
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Architekt
Dipl.-Ing. (FH) Architektur
Dipl.-Ing. Raumplanung
Baubiologe IBN
Baudenkmalpfleger
Sicherheitsingenieur
Mitglied der Architektenkammer NRW
Mitglied im Bund Deutscher Baumeister
Mitglied im Deutschen Energieberaternetzwerk
Mitglied im Verband Gebäudeenergieberater Handwerker Ingenieure

Warum Energieausweis?

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist bei Mieterwechsel oder Verkauf Interessenten zugänglich zu machen.
Das bedeutet auch, daß Sie keinen Energieausweis benötigen, wenn Sie Eigenheimbesitzer sind und Ihr Haus selbst bewohnen.
Sie benötigen ebenfalls keinen Energieausweis, so lange kein Mieterwechsel ansteht, wenn Sie Vermieter sind. Erst zum nächsten Mieterwechsel nach den oben genannten Stichtagen benötigen Sie einen Energieausweis.

Mein Haus ist energetisch so schlecht, bekommt es überhaupt den Energieausweis?

Egal in welchem energetischen Zustand sich Ihr Haus befindet, es bekommt jedes Haus den Energieausweis. Schlecht gedämmte Häuser bekommen aber eine weniger gute Einstufung als gut gedämmte Häuser.

Wer hat Anspruch auf Einsichtnahme in den Energieausweis?

Anspruch auf Einsichtnahme haben Interessenten bei Verkauf oder Mieterwechsel. Hierzu würde es ausreichen, den Energieausweis während der Besichtigung auszuhängen. Kopien können Sie aushändigen, wenn Sie wollen, dazu verpflichtet sind Sie jedoch nicht. Reingucken lassen reicht.

Können meine Mieter die Miete kürzen, wenn mein Haus schlecht eingestuft ist?

Der Energieausweis hat keine Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse. Ihre Bestandsmieter haben auch keinen Anspruch auf Einsichtnahme des Energieausweises. Das dürfen nur Mietinteressenten bei Neuvermietung. Nichtsdestotrotz ist es Ihnen als Vermieter natürlich freigestellt, den Energieausweis beispielsweise am schwarzen Brett im Treppenhaus aufzuhängen.
Ihre Mieter haben nicht das Recht, irgendwelche Ansprüche aus dem Energieausweis herzuleiten. Potentielle Neumieter können die Wohnung nehmen oder nicht. Was allerdings die Rechtssprechung daraus macht, bleibt abzuwarten.

Unsere Dienstleistungen zum
Energieausweis

  • Energieausweise für Wohngebäude nach Bedarf
  • Energieausweise für Wohngebäude nach Verbrauch
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude nach Bedarf
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude nach Verbrauch
  • Wir beraten Sie über den für Sie richtigen Energieausweis.

Welche Sorten Energieausweise gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Sorten von Energieausweisen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen:

  1. Der Bedarfsausweis
  2. Der Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einer theoretischen Energiebedarfsberechnung. Hierzu werden an Hand von Bauzeichnungen und einer Ortsbegehungen sowohl die einzelnen wärmeübertragenden Flächen als auch ihre Dämmwerte aufgenommen. Unter Berücksichtigung der Art und der Qualität der Heizungsanlage wird ein theoretischer Energiebedarf berechnet. Das Nutzerverhalten bleibt dabei außer Betracht.
Der Bedarfsausweis weist zwei Kennzahlen auf, die sehr unterschiedlich sein können: Den Endenergiebedarf in kWh/m²a (Endenergie ist das, was auf Ihrer Heizkostenabrechnung draufsteht) und den Primärbedarf in kWh/m²a (Primärenergie ist die Gesamtenergie, die benötigt wird um von z. B. der Ölquelle über die Raffinerie eine Kilowattstunde Wärme in das Wohnzimmer zu bekommen).

Vorteil:
Dieser Energieausweis ist der objektivere von den beiden
Nachteil: Dieser Energieausweis ist aufwendiger herzuleiten und daher auch teurer.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf einer statistischen Auswertung Ihrer Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Hierbei wird Ihr Energieverbrauch auf das Referenzklima Deutschland hochgerechnet und dabei auch eine Witterungsbereinigung für die unterschiedlich kalten oder warmen Jahre durchgeführt. Grundlage ist der Heizwärme- und der Warmwasserwärmebedarf Ihres Hauses.
Der Verbrauchsausweis weist eine Kennzahl aus: Den Endenergiebedarf in kWh/m²a (Endenergie ist das, was auf Ihrer Heizkostenabrechnung draufsteht)

Vorteil: Dieser Energieausweis ist der billigere von den beiden
Nachteil: Dieser Energieausweis ist weniger aussagekräftig, da das Nutzerverhalten vollständig in die Berechnung eingeht. So kann das 50er Jahre Einfamilienhaus im Verbrauchsausweis Passivhausqualität bekommen, weil Oma Käthe nur noch das Wohnzimmer und die Küche beheizt, während der Rest des Hauses kalt bleibt. Gerade bei kleinen Häusern mit wenigen Wohnungen ist die Aussagekraft des Verbrauchsausweises beschränkt.
Wir raten Ihnen daher eher zum Bedarfsausweis.

Wann habe ich die Wahl zwischen den beiden Energieausweisen?

Welcher Energieausweis ist der richtige für mich?

Gehören Sie zu den Leuten, die sich darüber ärgern, daß Sie jetzt zusätzlich Geld für einen Energieausweis ausgeben müssen? Dann ist für Sie der Verbrauchsausweis der richtige Energieausweis.

Wollen Sie Ihr Haus in absehbarer Zeit energetisch optimieren, sollten Sie zum Bedarfsausweis greifen. Am besten beauftragen Sie eine Vor-Ort-Energieberatung. Der Energieausweis für Ihr Haus in seinem gegenwärtigen Zustand fällt dabei gewissermaßen als „Abfallprodukt" an. Zusätzlich bekommen Sie viele wertvolle Tips, welche Energiesparmaßnahmen sich an Ihrem Haus lohnen. Der endgültige Energieausweis wird sinnvollerweise nach der Sanierung ausgestellt, da Ihr Haus dann eine bessere Einstufung bekommt.
Haben Sie ein Haus mit weniger als sechs Wohnungen sollten Sie ebenfalls zum Bedarfsausweis greifen, wenn Sie Wert auf Aussagekraft des Energieausweises legen. Sonst reicht auch ein Verbrauchsausweis.

Muß ich mein Haus jetzt dämmen?

Nein. Der Energieausweis zwingt Sie zu gar nichts, außer daß Sie einen haben müssen, wenn Sie neu vermieten oder verkaufen.
Wenn Sie Ihr Haus jedoch nicht dämmen, wird es allenfalls schlechter eingestuft. Ob Sie das juckt, müssen Sie selber wissen. Spätestens wenn Ihnen reihenweise Interessenten wegen des schlechten Energieausweises abspringen, kommen Sie von alleine darauf, daß es Zeit wird, etwas zu tun.

Sagt mir der Energieausweis, was ich an meinem Haus tun muß?

Nein. Der Energieausweis sagt Ihnen nur, wo Ihr Haus aus energetischer Sicht gerade steht, ähnlich dem Kühlschrank oder der Waschmaschine der Energieeffizienzklasse A.
Der Energieausweis enthält jedoch einige Modernisierungstips für Ihr Haus. Diese können jedoch nur Anhaltspunkte sein und keine Energieberatung ersetzen. Wenn Sie ernsthaft vorhaben, Ihr Haus energetisch zu modernisieren, sollten Sie eine Energieberatung beauftragen.

Ich habe ein gemischt genutztes Haus mit Wohnen und Gewerbe

Bei gemischt genutzten Gebäuden kann es Ihnen passieren, daß Sie zwei Energieausweise benötigen: Einen für die Wohnungen und einen fürs Gewerbe. Grundsätzlich können Sie ein Wohngebäude mit untergeordneter Gewerbenutzung oder ein Gewerbeobjekt mit untergeordneter Wohnnutzung haben. Zwei Energieausweise sind dann auszustellen, wenn sich die Gewerbenutzung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet. Die Anwaltskanzlei oder die Arztpraxis im Mehrfamilienhaus wäre eher als Wohnung zu betrachten. Eine Gaststätte mit Klima- und Lüftungsanlage wäre eher separat zu betrachten

Wir erbringen unsere Dienstleistungen

Im Kreis Unna mit den Gemeinden Selm, Werne, Lünen, Bergkamen, Bönen, Kamen, Unna, Holzwickede, Schwerte und Fröndenberg,
in Dortmund, Bochum, Münster, Hamm, Hagen,
Im Kreis Coesfeld mit den Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Rosendahl und Senden,
Im Kreis Steinfurt mit den Gemeinden Emsdetten, Grevel, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Westerkappeln, Wettringen,
Im Kreis Soest mit den Gemeinden Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen, Soest, Warstein, Werl, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense Lippetal, Möhnesee, Welver, Wickede (Ruhr),
Im Märkischen Kreis mit den Gemeinden Altena, Balve, Halver, Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden (Sauerland), Neuenrade, Plettenberg, Werdohl, Herscheid, Nachrodt-Wiblingswerde, Schalksmühle,
Im Ennepe-Ruhr-Kreis mit den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Witten,
Im Kreis Recklinghausen mit den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop

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